Wir dürfen wieder proben! Eilmeldung des Niedersächsischen Chorverbands

https://www.ndschorverband.de/

EILMELDUNG

07.06.2021

CORONA-NEWS

Wir können wieder proben – auch in geschlossenen Räumen!

Am 30.05.2021 trat die aktualisierte Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) in Kraft. Danach ist bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 lt. § 14a Abs. (2) für die Chöre [in Räumen] weiterhin nur ein Instrumental- und Vokalunterricht im Einzelunterricht oder im Kleingruppenunterricht mit nicht mehr als vier Personen zulässig; Proben unter freiem Himmel können stattfinden.

Damit darf auf jeden Fall überall in Niedersachsen draußen – natürlich unter der Einhaltung der AHA-Regeln und unter Befolgung eines Hygienekonzeptes – wieder geprobt werden.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz mehr als 35, aber nicht mehr als 50 beträgt, können die Chöre auch wieder in geschlossenen Räumen proben. Voraussetzung ist ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis von jedem TN sowie die strikte Einhaltung der AHA-Regeln. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert 35 (was aktuell in nahezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen der Fall ist), entfällt auch die Erfordernis einer Testung. In jedem Fall hat die Veranstalterin oder der Veranstalter Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts zu treffen.

Wir wünschen erfolgreiche Proben!

Für die Chöre des Niedersächsischen Chorverbandes in der Region Hannover bietet sich für den Fall, dass der übliche Probenraum den immer noch geltenden Einschränkungen (AHA-Regeln, Hygienekonzept) nicht genügt, ab 15.06.2021 die Möglichkeit, in der Münchner Halle auf dem Messegelände zu proben. Die Reservierung der Probentermine übernimmt die Geschäftsstelle des NC.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.